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Das P-Konto ist eine Spezialform des Girokontos. Jedes Kreditinstitut ist verpflichtet auf
Wunsch bzw. Antrag des Kunden, ein bestehendes Konto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln(Gesetzliche Pflicht ab dem
1.7.2010).
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Bitte beachten: Nur 1 P-Konto pro Person möglich!
Recht auf ein Girokonto? Ein Recht auf ein Girokonto wird es auch weiterhin nicht geben. Es besteht zwar die klare gesetzliche Verpflichtung der Banken ein bereits bestehendes Konto als P-Konto weiterzuführen. Auf die Neueinrichtung besteht leider kein Rechtsanspruch. |
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