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Die Vorzüge des Pfändungsschutzkontos
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| 2. Für die Kreditinstitute: Durch die Entbürokratisierung des Pfändungsverfahren wird es auch den Banken einfacher gemacht. Bisher war es für die Banken ein enormer Arbeitsaufwand mit gepfändeten Konten umzugehen. Eine Automatisierung quasi unmöglich. Zum Beispiel hatte die Postbankzentrale alleine 70 Mitarbeiter ausschließlich zu diesem Zweck abgestellt. Mit dem neuen Kontopfändungsschutz sollten sich die Abläufe weitestgehend automatisieren lassen. Die finanzielle Belastung der Kreditinstitute je Kontopfändung wird sich dramatisch reduzieren. |
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3. Für den Staat/Kommunen/Sozialbehörden Nicht wenige Schuldner mussten infolge einer Pfändung staatliche Transferleistungen in Anspruch nehmen. Besonders hart waren immer die Selbstständigen betroffen, deren Einnahmen bei einer Pfändung vollkommen ungeschützt waren. Auch gab es leider aufrund von nicht bzw verspätet geleisteter Mietzahlungen immer wieder Wohnraumkündigungen mit oft damit einhergehender Wohnungslosigkeit. Auch hier wird mit einer deutlichen Reduzierung erforderlicher Sozialtransferleistungen gerechnet. |
| 4. Für den Gläubiger Vordergründig scheinen die Gläubiger die großen Verlierer der Reform zu sein. Schaut man jedoch genauer hin, sollten auch sie von der neuen Regelung profitieren. Gerade ein Gläubiger dürfte das geringste Interesse daran haben den Schuldner zu ruinieren oder zu vernichten. Die Beziehung Gläubiger-Schuldner und Vice Versa sollte auf stabilen Füßen stehen um Früchte tragen zu können. Durch das P-Konto erhält diese Beziehung ein stabiles Fundament und auf der Basis zweier gleichberechtigter Partner läßt sich am Besten eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung entwickeln. |

